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PO Art. 17 Zulassung Abs. c)
Trächtige Hündinnen sind zum Schutz der ungeborenen Welpen ab der
abgeschlossenen fünften Woche nach dem Deckakt von sämtlichen
Anlässen im Bereich des Sport- und Gebrauchshundewesens
ausgeschlossen. Hündinnen mit Welpen sind bis und mit der achten
Woche nach der Geburt der Welpen von sämtlichen Anlässen im Bereich
des Sport- und Gebrauchshundewesens ausgeschlossen.
Zuwiderhandlungen ziehen Sanktionen nach sich. Während dieser
Schutzzeiten ist die aktive Teilnahme am Training untersagt.
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